Prüfung vom Experten

Starker Service trifft umfassende Beratung

Die technische Überprüfung Ihres Fahrzeugs dient zahlreichen Zwecken. Auch wenn Themen wie HU/AU oder betriebliche Sicherheitsprüfungen als unangenehm empfunden werden, tragen sie zur technischen Sicherheit bei der privaten und gewerblichen Nutzung bei.


Hierdurch geben Sie sich und anderen das gute Gefühl, dass von Ihrem Fahrzeug keine Gefahr ausgeht. Unser Ingenieurbüro Bechstedt ist mit allen wichtigen, amtlichen Prüfungen vertraut, die wir gewissenhaft durchführen. Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin mit uns und erleben Sie unseren umfassenden Service, natürliche inklusive Prüfbericht.

Hauptuntersuchung inkl. AU nach § 29 StVZO

Stellen Sie mit der HU/AU sicher, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich ist und ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ob mit oder ohne Termin, unsere Ingenieure führen die wohl wichtigste, technische Prüfung für Fahrzeuge in Deutschland durch und erteilen Ihnen im Idealfall direkt Ihre neue Prüfplakette. Die Prüfung hat für die meisten Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre zu erfolgen, je nach Fahrzeugtyp gelten abweichende Regelungen. Hier beraten wir Sie gerne.

Sicherheitsprüfung (SP) nach §29 StVZO

Die SP stellt eine ergänzende Prüfung zur HU/AU dar, die alleine für große und schwere Fahrzeuge relevant ist. Durch die stärkere Belastung und die großen wirkenden Kräfte sind verschiedene Fahrzeugteile anfälliger für einen Verschleiß und machen eine vorzeitige Reparatur vor den genannten Prüfintervallen nötig. Gerne führen wir für Sie die gesonderte Sicherheitsprüfung durch und tragen zu einem intakten Zustand Ihres Fuhrparks zu jedem Zeitpunkt bei.

Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO

Kommt es zu baulichen und technischen Veränderungen, kann eine direkte Änderungsabnahme mit entsprechender Eintragung im Fahrzeugschein notwendig werden. Verhindern Sie durch die rechtzeitiger Eintragung, dass die Betriebserlaubnis des Kfz erlischt. Je nach Kfz-Teil und vorliegendem Teilegutachten bzw. ECE-Genehmigung reicht eine Eintragung beim Termin der nächsten HU aus. Hier beraten wir Sie im Vorfeld gerne, um Ihnen Sicherheit für Ihre modifizierten Fahrzeuge zu geben.

Vollabnahme nach §21 und §19(2) StVZO

Um die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug nach einer baulichen oder technischen Anpassung zu erlangen, kann eine Vollabnahme im Sinne des § 21 und §19(2) StVZO notwendig werden. Dies gilt vor allem für den Einbau von Teilen, für die keine der gängigen Teilegutachten oder standardisierten Dokumente (EG-Typengenehmigung, ABE) vorliegen. Auch beim systematischen Austausch mehrerer Fahrzeugteile ist eine Vollabnahme häufig vorgeschrieben. Beachten Sie, dass dieses Verfahren insbesondere für importierte Fahrzeuge relevant ist, da diese meistens eine Vollabnahme benötigen, um die erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten. Unsere Experten begleiten Sie gerne.

Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO

Ein Oldtimer kann nicht nur zum Wertobjekt werden, sondern bietet Ihnen auch Vorteile bei der Kfz-Versicherung oder Steuer. Damit ein Fahrzeug zum Oldtimer wird, muss ein besonders hohes Maß an Pflege und der Wert des Fahrzeugs als Kulturgut erkennbar sein. Grundsätzlich ist eine Einstufung für Fahrzeuge möglich, die 30 Jahre oder älter sind. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, ob eine entsprechende Einstufung denkbar ist, hiernach führen wir das Gutachten nach § 23 StVZO durch.

BOKraft

Als Kraftfahrunternehmen, das mit der Beförderung von Personen betraut ist, haben Sie besondere Vorschriften in Technik und Sicherheit zu erfüllen. Diese sind über die Verordnung BOKraft geregelt und als Mindestanforderungen einzuhalten, um mit Ihren Fahrzeugen Personen gewerblich bewegen zu dürfen. Das Spektrum reicht von Taxi-Unternehmen bis zum Reisebus. Unsere Ingenieure sind mit den Vorgaben der BOKraft vertraut und geben Ihnen mit der entsprechenden Überprüfung die benötigte, berufliche Erlaubnis.

Betriebssicherheitsprüfungen (ehemals UVV)

Die Betriebssicherheitsprüfungen kennen die meisten Unternehmen noch als UVV, die einer aktiven Unfallverhütung am Arbeitsplatz dienen. Bei den Prüfungen geht es um die Einhaltung arbeitsschutztechnischer Regelungen, damit Ihre Mitarbeiter sicher mit betrieblichen Fahrzeugen und Geräten operieren können. Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit fließen ein, mit denen wir dank vieler Jahre Erfahrung bestens vertraut sind. Ob Hebezeuge, Rollwagen oder sonstiger Fuhrpark Ihrer Firma - wir führen sämtliche Betriebssicherheitsprüfungen verlässlich durch.

G607 Camping Gasanlagenprüfung

Flüssiggas ist der wichtigste Energieträger von Wohnmobilen und weiterer Camping-Fahrzeuge. Nach amtlichen Vorschriften sind derartige Flüssiggas-Anlagen alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die als Gasprüfung G 607 bekannte Prüfung bestätigt Ihnen einen einwandfreien Zustand der Anlage Ihres Wohnmobils und gibt Ihnen Sicherheit auf allen Fahrtstrecken. Da viele Platzbetreiber eine gültige Prüfbescheinigung voraussetzen, treten Sie bitte rechtzeitig mit uns in Kontakt.